SEGWAY Zulassung erfolgt

Zulassung Segway

24.07.2009 – Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft. Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren. SEGWAYS laufen unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe" kurz „eMo". Alle SEGWAYS müssen zurzeit noch beim TÜV vorgeführt werden und können danach die Betriebserlaubnis bekommen.

Die bundesweite Regelung beinhaltet alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Zugelassen ist die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen z. B. für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt.  Formale Voraussetzungen für einen ungehinderten Fahrspaß sind mindestens ein Mofa-Führerschein (ist z.B. im PKW-Führerschein beinhaltet), eine Betriebserlaubnis sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung (Mofa-Kennzeichen).

EU-Richtlinien
Der SEGWAY PT erfüllt die Anforderungen der europäischen EMV-Richtlinie 89/336/EWG zur elektromagnetischen Verträglichkeit, der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG und der Maschinenrichtlinie 98/37/EG. (Auszug aus der Betriebsanleitung SEGWAY, Seite 139)

Die Zulassung im Detail

  • Jeder SEGWAY muss eine eigene Betriebserlaubnis haben.
  • Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
  • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat.
  • SEGWAYS müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein.
  • Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYS nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.
  • Das Befahren der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist nicht erlaubt, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften sind.
  • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind.
  • Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
  • SEGWAYS dürfen auf Fahrradwegen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden.
  • Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen!
  • Auf gemeinsamen Rad-/Fußwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
  • Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit werden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen.
  • Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen.


Die Verordnung löst die Einzelregelungen der deutschen Bundesländer ab.